Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen CARICASA nicht zulässig.
In diesen Fällen ist CARICASA berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
CARICASA ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat CARICASA den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Für den Fall von Zuwiderhandlung hat CARICASA das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn CARICASA einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass CARICASA ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,